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Verkehrsrecht

Was versteht man unter dem Verkehrsrecht?

Das in den letzten Jahren immer umfangreicher werdende Verkehrsrecht nimmt insofern eine Sonderstellung ein, als dass es Bezüge zu allen drei "klassischen" Rechtsgebieten - Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht - aufweist.

In zivilrechtlicher Hinsicht geht es in erster Linie um die optimale Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung eines Unfallgegners. Die Tatsache, unverschuldet in eine Unfallsituation geraten zu sein, ist ärgerlich genug. Noch viel ärgerlicher ist jedoch, wenn sich die Regulierung der berechtigten Ansprüche unangemessen verzögert, wenn diese sogar gekürzt oder gänzlich verweigert werden. Auch wenn die Versicherung des Unfallgegners oftmals die komplette Schadensregulierung anbietet, sollte klar sein: Deren Ziel ist, so wenig wie möglich zahlen zu müssen! Die Unfallschadensabwicklung gehört deshalb in die Hände eines Profis, der allein Ihre Interessen im Blick hat und mehr für Sie herausholt. Deswegen hat jeder unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelte Verkehrsteilnehmer das Recht, zur Schadensabwicklung einen Anwalt seiner Wahl zu beauftragen. Und das Beste: Die für meine Tätigkeit als Ihren Verkehrsanwalt entstehenden Kosten trägt die Versicherung des schuldigen Unfallgegners!
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch den Fragebogen zum Unfallgeschehen unter "Links und Downloads".

Wenn Unfall - SOFORT zum Anwalt!

Zum Verkehrszivilrecht im weiteren Sinn zählt daneben auch das Autokaufrecht. Sowohl beim Neu- als auch beim Gebrauchtwagenkauf tauchen immer wieder Probleme im Hinblick auf Mängel und Gewährleistung auf. Hier ist es wichtig, über die eigenen Rechte und Pflichten informiert zu sein.

Bei der Verteidigung in Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren gilt es, nach Möglichkeit bereits im Vorfeld einer Verhandlung eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Bereits nach Zugang einer ersten Anhörung sollten Sie meinen Rat einholen, denn schon Ihr Aussageverhalten kann von entscheidender Bedeutung sein. Aber auch und gerade vor dem Richter können Sie sich auf Ihren Anwalt verlassen. Egal ob Geschwindigkeitsübertretung oder Alkoholdelikt - nehmen Sie in Ihrem eigenen Interesse meine anwaltliche Hilfe in Anspruch!

Im Zusammenhang mit der Erlangung und vor allem der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gibt es nicht selten Probleme mit Ämtern und Behörden. Sie sollten sich nicht einschüchtern lassen, sondern für Ihr Recht kämpfen. Als Ihr Rechtsanwalt unterstütze ich Sie dabei nach Kräften.

Viele nützliche Tipps - nicht nur für Fahranfänger - zum richtigen Verhalten bei Verkehrskontrollen und zu anderen verkehrsrechtlichen Fragestellungen finden Sie hier [3.348 KB] in einer Broschüre der Verkehrsanwälte im DAV.

Meine Leistung

Ich berate Sie über die Ihnen zustehenden Ersatzansprüche und übernehme für Sie gerne die gesamte Abwicklung Ihres Schadenfalls - wenn es nötig ist, auch unter Einschaltung des Gerichts. Dazu gehören Gespräche mit dem Gutachter, der Werkstatt und der gegnerischen Versicherung. Mein Anliegen ist es, die teilweise unübersichtliche Rechtsprechung in diesem Bereich für Sie verständlich und transparent zu machen.
Auch in Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenangelegenheit berate ich Sie gerne. Ebenso wahre ich Ihre Interessen gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde.