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Guter Rat muss nicht teuer sein!

Sie wissen: Qualität kann nicht zum Nulltarif erwartet werden. Gute anwaltliche Beratung nützt Ihnen aber in jedem Fall bei der Bewältigung anstehender rechtlicher Probleme, sie bietet einen echten Mehrwert für Sie. Einen Überblick über die anfallenden Kosten können Sie im folgenden erhalten. Scheuen Sie sich aber auch nicht davor, mich direkt zu diesem Thema anzusprechen.

Beratung

Seit dem 01.07.2006 sind die früher im RVG geregelten Gebührentatbestände für die außergerichtliche Beratung ersatzlos entfallen. Rechtsanwälte sind nunmehr gehalten, für ihre Beratungstätigkeiten eine Gebührenvereinbarung mit ihrem Auftraggeber zu treffen.

Für ein erstes Beratungsgespräch kann ein Rechtsanwalt maximal 190,- € zzgl. Auslagen und MwSt. berechnen. Dieser Betrag bildet demnach eine Obergrenze. Das Honorar im konkreten Einzelfall richtet sich vor allem nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Tätigkeit sowie der Bedeutung der Angelegenheit.

Soll ich darüberhinaus weitere außergerichtliche Beratungstätigkeiten, wie etwa die Erstellung eines Gutachtens hinsichtlich der Rechtslage für Sie übernehmen, beläuft sich mein Stundenhonorar auf 180,- € zzgl. Auslagen und MwSt. Ihr Vorteil hierbei: Sie erhalten von mir eine genaue Abrechnung, auf der Sie jede meiner Tätigkeiten nachvollziehen können.

weitere Gebühren

In den übrigen Fällen rechne ich meine Gebühren in aller Regel nach den Gebührentatbeständen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Die hierbei entstehenden Gebühren sind regelmäßig streitwertabhängig.

Unter Eingabe des Streitwertes können Sie die voraussichtlichen Anwaltskosten hier berechnen lassen.

Unterstützung bei den Kosten

Sie sind rechtsschutzversichert? Ich prüfe für Sie gerne, ob für Ihr Anliegen aus dem bestehenden Vertragsverhältnis Deckung zu gewähren ist.

Aber auch dann, wenn Sie sich die anwaltliche Beratung finanziell nicht leisten können, müssen Sie nicht auf die Durchsetzung Ihrer Rechte verzichten. Hier hilft die Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe weiter. Die notwendigen Formulare finden Sie unter "Links und Downloads". Ob Sie grundsätzlich einen Anspruch auf staatliche Unterstützung bei der Verfolgung Ihrer Rechte (Beratungshilfe, PKH) haben, können Sie hier überprüfen. Nähere Informationen halte ich gerne für Sie bereit.